Beladung von Containern
Die Beladung von Containern stellt den verantwortlichen Verlader
vor besondere Aufgaben. Er muss nach Abschluss der Ladearbeiten
mit seiner Unterschrift bestätigen, dass die Beladung und
Sicherung der Güter den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Ob die Vorgaben eingehalten wurden, darüber geben die CTU-Packrichtlinien
Aufschluss. Nach diesen Richtlinien müssen die Container
gestaut, beladen und gesichert werden, weil nicht nur die physikalischen
Gegebenheiten im Straßenverkehr berücksichtigt werden
müssen. Die Belastungen im Schienenverkehr oder auf hoher
See können wesentlich größer sein.
Stichprobenartige Überprüfungen der Kontrollinstanzen
an den Seehäfen sorgen immer wieder für unnötigen
Ärger, wenn Container geöffnet und Mängel bei der
Ladungssicherung festgestellt werden. Dies bedeutet ein externes
Unternehmen wird mit der Nachsicherung beauftragt. Nicht selten
erfolgt die teuer bezahlte Nacharbeit zum selben Zeitpunkt an
dem das Containerschiff Richtung Fernost ausläuft und der
Stellplatz für Ihren Frachtcontainer ist leer; bezahlt haben
Sie aber schon
Solche Situationen lassen sich vermeiden. Sprechend Sie uns doch
einfach an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
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