Gefahrgutbeauftragter extern
Unternehmen die an der Beförderung gefährlicher Güter
beteiligt sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten oder Sicherheitsberater
für die Beförderung gefährlicher Güter benennen
und schriftlich bestellen. Von dieser Vorschrift gibt es nur wenige
Ausnahmen.
Der Gefahrgutbeauftragte hat die Aufgabe, die Einhaltung der
Gefahrgutvorschriften im Unternehmen zu überwachen. Und warum
einen Mitarbeiter für viel Geld ausbilden, wenn Sie sich
externen Sachverstand einkaufen können? Diese Frage stellt
sich tatsächlich, wenn man bedenkt, dass sich die Vorschriften
in einem Rhythmus von zwei Jahren ändern.
Wir sind schon seit vielen Jahren auf diesem Sektor tätig
und können auf eine über 20-jährige Erfahrung im
Bereich Gefahrguttransport zurückblicken. Nutzen Sie unsere
Kompetenz und Erfahrung und sprechen Sie uns einfach an. Wir unterstützen
Sie gerne bei Ihrer Entscheidungsfindung. Und das unverbindlich.
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